Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.6.2 Dynamische Rechtsübernahme

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 91

Die Binnenmarktabkommen müssen regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden, damit die Teilnahme der Schweiz am EUBinnenmarkt in den betreffenden Sektoren langfristig gesichert ist. Ohne Aktualisierung würden Rechtsabweichungen entstehen, die zu immer grösseren Hürden bei der Umsetzung der Binnenmarktabkommen, wie sie von den Parteien angestrebt wird, führen könnten. Diese Hürden würden die angestrebte Rechtssicherheit und ganz allgemein die in den Abkommen vorgesehene Beteiligung der Schweiz am EUBinnenmarkt gefährden, was insbesondere die Schweizer Wirtschaftsakteure benachteiligen würde. Die Aktualisierung der Abkommen ist eine gemeinsame Verpflichtung der Schweiz und der EU. So kann die Schweiz zum Beispiel in Zukunft, wenn die EU mit der Aktualisierung eines Abkommens in Verzug ist (wie seit 2021 beim MRA), ihre Rechte über den Streitbeilegungsmechanismus geltend machen (s. Ziff. 2.1.6.4). Zudem kann die Schweiz künftig an der Erarbeitung von Rechtsakten der EU mitwirken, die sie betreffen (s. Ziff. 2.1.6.2.1). Die ausgehandelten Verfahren zur dynamischen Rechtsübernahme stellen sicher, dass die Übernahme eines EU-Rechtsakts in ein Abkommen erst in Kraft treten kann, nachdem die Schweiz diese Übernahme gemäss ihren internen Verfahren und Zuständigkeiten genehmigt hat. Zu beachten ist, dass – unabhängig vom Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) – die laufenden Arbeiten in den Gemischten Ausschüssen zur Aktualisierung der bestehenden Binnenmarktabkommen gemäss der bisherigen Praxis fortgeführt werden.

Abbildung 2.1.6.2 (1): Verfahren und Zuständigkeiten in Bezug auf die dynamische Rechtsübernahme

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Unterabschnitte

  1. 2.1.6.2.1Mitwirkung an der Erarbeitung von EU-Rechtsakten (Decision Shaping)
  2. 2.1.6.2.2Allgemeine Pflichten der Parteien
  3. 2.1.6.2.3Verfahren zur Übernahme eines EU-Rechtsakts gemäss Abkommen (extern)
  4. 2.1.6.2.4Interne Verfahren und Zuständigkeiten
  5. 2.1.6.2.5Methoden der dynamischen Rechtsübernahme
  6. 2.1.6.2.6Beschränkung auf den Geltungsbereich und die Ziele des Abkommens
  7. 2.1.6.2.7Ausnahmen
  8. 2.1.6.2.8Streitigkeiten im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme
  9. 2.1.6.2.9Umfang der Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme: Zusammenfassung
  10. 2.1.6.2.10Umsetzung der Verfahren zur dynamischen Rechtsübernahme