Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.6.4 Streitbeilegung, Zusammenarbeit zwischen Gerichten sowie Einreichung von Schriftsätzen und Stellungnahmen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 107

Stellungnahmen Der Streitbeilegungsmechanismus dient dazu, mögliche Differenzen zu beseitigen, die im Rahmen des Abkommens zwischen den Parteien auftreten können. Dabei handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Mechanismus. Weder natürliche noch juristische Personen können an das SchG gelangen, um ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen. Die Schweizer Gerichte bleiben für Rechtsstreitigkeiten in der Schweiz zwischen einer Person oder einem Unternehmen und einer anderen Person, einem anderen Unternehmen oder dem Staat im Zusammenhang mit den Abkommen zuständig.

Abbildung 2.1.6.4 (1): Verfahren und Zuständigkeiten bei der Streitbeilegung

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Unterabschnitte

  1. 2.1.6.4.1Ausschliesslichkeitsgrundsatz
  2. 2.1.6.4.2Streitbeilegungsverfahren
  3. 2.1.6.4.3Ausgleichsmassnahmen
  4. 2.1.6.4.4Zusammenarbeit zwischen Gerichten
  5. 2.1.6.4.5Einreichung von Schriftsätzen und Stellungnahmen im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren
  6. 2.1.6.4.6Umsetzung der Verfahren zur Streitbeilegung und zur Einreichung von Schriftsätzen und Stellungnahmen