Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.7 Grundzüge der Umsetzung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 120

Angesichts der Aufnahme institutioneller Elemente in die Binnenmarktabkommen und analog in das Gesundheitsabkommen ist klar aufzuzeigen, mit welchen Mechanismen die Kantone, das Parlament und die interessierten Kreise an den institutionellen Verfahren mitwirken können, beziehungsweise wo diese Mechanismen gegebenenfalls zu stärken sind. Der Bundesrat hält es insbesondere für notwendig, die Mitwirkung der Kantone und des Parlaments in jeder Phase der institutionellen Verfahren zu klären. Zuhanden des Parlaments schlägt er ein regelmässiges Monitoring zum Funktionieren der institutionellen Elemente vor. Er ist ausserdem der Ansicht, dass ein auf Transparenz basierender Ansatz gewählt werden sollte, um die interessierten Kreise und die Öffentlichkeit im weiteren Sinne über die Aktivitäten im Rahmen des Decision Shaping zu informieren. Es handelt es sich hierbei um vom Bundesrat vorgeschlagene Begleitmassnahmen zu den institutionellen Elementen, die durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen sowie durch Anpassungen des Landesrechts umgesetzt werden. Diese Stärkung des Umsetzungskonzepts betreffend die Mitwirkung interner Akteure stellte auch eine wichtige Forderung der Vernehmlassungsteilnehmenden dar (s. Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung

Ziff. 2.1.1.5 bis 2.1.1.7).

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Unterabschnitte

  1. 2.1.7.1Begleitmassnahmen betreffend den Einbezug der Kantone
  2. 2.1.7.2Begleitmassnahmen betreffend den Einbezug des Parlaments
  3. 2.1.7.3Begleitmassnahmen betreffend den Einbezug der interessierten Kreise