Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.6.2.9 Umfang der Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme: Zusammenfassung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 104

Weiter oben wurden die kumulativen Voraussetzungen für die Übernahme von EURechtsakten erläutert (s. Ziff. 2.3.6.1 zu den Besonderheiten im Bereich der Personenfreizügigkeit):

– Der Rechtsakt muss einen EU-Binnenmarktsektor betreffen, an dem die Schweiz auf der Grundlage der Abkommen teilnimmt.

– Er muss in den Geltungsbereich der Abkommen fallen und den darin statisch festgelegten Zielen entsprechen.

– Er darf nicht in den Anwendungsbereich einer Ausnahme fallen.

Diese Kriterien erlauben es, klar abzugrenzen, welche Rechtsakte der EU in Zukunft von der Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme betroffen sind.

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