Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.5 Grundzüge der institutionellen Elemente

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 87

In einem ersten Schritt wurden die institutionellen Elemente in der Verhandlungsgruppe «Institutionelle Bestimmungen und andere Fragen» für alle Binnenmarktabkommen transversal verhandelt. Anschliessend wurden sie in den sektoriellen Verhandlungsgruppen behandelt. Diese einigten sich auf die notwendigen Anpassungen, um den Besonderheiten der einzelnen Abkommen Rechnung zu tragen und die spezifischen Interessen der Schweiz zu wahren. Die institutionellen Elemente sind auch im Gesundheitsabkommen enthalten, soweit sie für das Funktionieren dieses Abkommens erforderlich sind. In den folgenden Unterkapiteln werden die institutionellen Elemente so präsentiert, wie sie transversal ausgehandelt und in die jeweiligen Binnenmarktabkommen integriert wurden. Zum besseren Verständnis und soweit nichts anderes angegeben, wird 69 70 SR 172.010 SR 101 auf die entsprechenden Artikel des institutionellen Protokolls (IP-LuftVA) und des Änderungsprotokolls des LuftVA Bezug genommen. Die sektoriellen Anpassungen für die verschiedenen Binnenmarktabkommen und die Besonderheiten der institutionellen Elemente des Gesundheitsabkommens werden in den entsprechenden Teilen der Botschaft beschrieben (s. Ziff. 2.3 bis 2.6, 2.11 bis 2.13).

Die institutionellen Elemente werden direkt in die neuen Abkommen bzw. mittels Protokolle in die bestehenden Abkommen integriert. Sie können in sieben Themenbereiche unterteilt werden:

– Präambel und allgemeine Bestimmungen: Ziele, Beziehung der institutionellen Bestimmungen zum Abkommen (bei Protokollen) und Definition der bilateralen Binnenmarktabkommen (s. Ziff. 2.1.6.1).

– Dynamische Rechtsübernahme: Teilnahme der Schweiz an der Ausarbeitung der relevanten EU-Rechtsakte (Decision Shaping) und deren Übernahme in das Abkommen (s. Ziff. 2.1.6.2).

– Auslegung, Anwendung und Überwachung des Abkommens: Grundsatz der einheitlichen Auslegung und Grundsatz der wirksamen und harmonischen Anwendung (s. Ziff. 2.1.6.3).

– Streitbeilegung: Ausschliesslichkeitsgrundsatz, Streitbeilegungsverfahren, Ausgleichsmassnahmen, Zusammenarbeit zwischen Gerichten sowie Einreichung von Schriftsätzen und Stellungnahmen beim EuGH (s. Ziff. 2.1.6.4).

– Bestimmungen zum finanziellen Beitrag und Bestimmungen zum besseren Verständnis der in die Abkommen übernommenen EU-Rechtsakte (s. Ziff. 2.1.6.5).

– Schlussbestimmungen (s. Ziff. 2.1.6.6).

– Bestimmungen zu anderen Fragen, deren Formulierung vereinheitlicht und deren Inhalt aktualisiert wurde, insbesondere Bestimmungen, die die GA, den räumlichen Geltungsbereich der Abkommen, die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die Vorrechte und Befreiungen regeln (s. Ziff. 2.1.6.7).

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