EU-Programme-Abkommen (EUPA) · BBl 2026 628

Protokoll 2, Art. 5 – Finanzielle Bedingungen

Protokoll 2: Teilnahme an den Tätigkeiten des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, am ITER-Übereinkommen und am Abkommen über das breiter

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 44

Finanzielle Bedingungen

(1) Artikel 8 dieses Abkommens gilt nicht für dieses Protokoll.

(2) In Abweichung von Artikel 7 Absatz 7 dieses Abkommens ist der in den Jahren 2026 und 2027 für die Berechnung des operativen Beitrags für die Teilnahme am F4E anzuwendende Beitragsschlüssel 95,4 % des Beitragsschlüssels nach Artikel 7 Absatz 6 dieses Abkommens.

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