EU-Programme-Abkommen (EUPA) · BBl 2026 628

Art. 1 – Gegenstand

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 6

Gegenstand

Dieses Abkommen regelt die Teilnahme der Schweiz an Programmen oder Tätigkeiten der Union oder Teilen davon, die ihr zur Teilnahme offenstehen und die in einem Protokoll zu diesem Abkommen aufgeführt sind.

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