EU-Programme-Abkommen (EUPA) · BBl 2026 628

Protokoll 2, Art. 1 – Umfang der Assoziierung

Protokoll 2: Teilnahme an den Tätigkeiten des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, am ITER-Übereinkommen und am Abkommen über das breiter

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 41

Umfang der Assoziierung

Die Schweiz nimmt gemäss Artikel 2 Buchstabe c der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates und der ihr beigefügten Satzung (im Folgenden «F4E-Satzung») als Mitglied am Europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) teil, leistet einen Beitrag dazu und trägt durch ihre Assoziierung mit dem Euratom-Programm zur künftigen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion bei.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.