EU-Programme-Abkommen (EUPA) · BBl 2026 628

Protokoll 1, Art. 10 – Umfang der Assoziierung

Protokoll 1: Teilnahme am Programm Horizont Europa, am Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung, am Programm Digitales Europa und am Programm Erasmus+

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 37

Titel 2: Teilnahme am Programm Digitales Europa

Umfang der Assoziierung

Die Schweiz nimmt als assoziiertes Land an den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/694 genannten spezifischen Zielen (SZ) SZ 1 (Hochleistungsrechnen (HPC)), SZ 2 (Künstliche Intelligenz), SZ 4 (Fortgeschrittene digitale Kompetenzen) und SZ 5 (Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität) des Programms Digitales Europa teil und leistet einen Beitrag dazu.

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