Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 4 – Begriffsbestimmungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 3

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Protokolls bezeichnet der Ausdruck «auf der Grundlage der in

Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassene Rechtsakte» Rechtsakte, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden «AEUV») als delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte bezeichnet werden, sowie weitere Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die auf der Grundlage der in Anhang I dieses Protokolls aufgeführten Rechtsakte erlassen wurden.

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