Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 19 – Ausschliesslichkeitsgrundsatz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 14

Ausschliesslichkeitsgrundsatz

Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls und der Rechtsakte der Union, auf die in diesem Protokoll Bezug genommen wird, oder gegebenenfalls betreffend die Vereinbarkeit eines auf diesem Protokoll beruhenden Beschlusses der Kommission mit diesem Protokoll ausschliesslich den in diesem Protokoll vorgesehenen Streitbeilegungsmethoden zu unterstellen.

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