Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 23 – Bezugnahmen auf Gebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 16

Teil IV

Weitere Bestimmungen

Bezugnahmen auf Gebiete

Nehmen die Rechtsakte der Union, die nach Artikel 13 dieses Protokolls in dieses Protokoll integriert werden oder die nach Artikel 15 dieses Protokolls vorübergehend angewendet werden müssen, Bezug auf das Gebiet der «Europäischen Union», der «Union», des «gemeinsamen Markts» oder des «Binnenmarkts», so gelten diese Bezugnahmen für die Zwecke dieses Protokolls als Bezugnahmen auf die Gebiete gemäss Artikel 16 des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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