Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 10 – Ziele

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 8

Teil III

Kapitel 1

Institutionelle Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Ziele

Um das Ziel dieses Protokolls zu erreichen, sieht dieser Teil institutionelle Lösungen vor, die einen kontinuierlichen und ausgewogenen Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Parteien in den Bereichen, die unter den gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum fallen, ermöglichen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Völkerrechts legt dieser Teil namentlich institutionelle Lösungen für den gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum fest, die allen bisherigen und künftigen bilateralen Abkommen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, gemeinsam sind, ohne den Geltungsbereich oder die Ziele dieses Protokolls zu ändern, insbesondere:

a) das Verfahren zur Angleichung dieses Protokolls an die für dieses Protokoll relevanten Rechtsakte der Union;

b) die einheitliche Auslegung und Anwendung dieses Protokolls und der Rechtsakte der Union, auf die in diesem Protokoll Bezug genommen wird;

c) die Überwachung und Anwendung dieses Protokolls; und

d) die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Protokoll.

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