Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 16 – Veröffentlichung der auf der Grundlage der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassenen Rechtsakte

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 12

Veröffentlichung der auf der Grundlage der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassenen Rechtsakte

Die Parteien veröffentlichen unverzüglich eine leicht zugängliche Liste der auf der Grundlage der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassenen Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die nach Artikel 13 in dieses Protokoll integriert werden oder die nach Artikel 15 vorübergehend angewendet werden müssen, und halten diese Liste auf dem aktuellen Stand.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.