Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 26 – Adressaten der Rechtsakte der Union

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 16

Adressaten der Rechtsakte der Union

Die Bestimmungen der Rechtsakte der Union, die nach Artikel 13 in dieses Protokoll integriert werden oder die nach Artikel 15 vorübergehend angewendet werden müssen, welche an die Mitgliedstaaten der Union gerichtet sind, sind für die Zwecke dieses Protokolls nicht relevant.

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