Abkommen/Protokoll · BBl 2026 634

Protokoll Lebensmittelsicherheit im Wortlaut

Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV).

Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums – amtlicher Wortlaut (BBl 2026 634), Artikel für Artikel, mit Direktlink auf die Seite im amtlichen PDF sowie französischer und italienischer Fassung.

Inhaltsverzeichnis 58

  1. Ingress
  2. Art. 1Zweck
  3. Art. 2Geltungsbereich
  4. Art. 3Bilaterale Abkommen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt
  5. Art. 4Begriffsbestimmungen
  6. Art. 5Errichtung und Ziele des gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums
  7. Art. 6Funktionieren des gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums
  8. Art. 7Ausnahmen
  9. Art. 8Unterstützung in internationalen Organisationen
  10. Art. 9Finanzbeitrag
  11. Art. 10Ziele
  12. Art. 11Gemischter Ausschuss für Lebensmittelsicherheit
  13. Art. 12Teilnahme an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Union («Mitspracherecht»)
  14. Art. 13Integration von Rechtsakten der Union
  15. Art. 14Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch die Schweiz
  16. Art. 15Vorübergehende Anwendung von auf der Grundlage der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassenen Rechtsakte
  17. Art. 16Veröffentlichung der auf der Grundlage der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassenen Rechtsakte
  18. Art. 17Grundsatz der einheitlichen Auslegung
  19. Art. 18Grundsatz der wirksamen und harmonischen Anwendung
  20. Art. 19Ausschliesslichkeitsgrundsatz
  21. Art. 20Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten
  22. Art. 21Ausgleichsmassnahmen
  23. Art. 22Zusammenarbeit zwischen Gerichten
  24. Art. 23Bezugnahmen auf Gebiete
  25. Art. 24Bezugnahmen auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Union
  26. Art. 25Inkrafttreten und Durchführung der Rechtsakte der Union
  27. Art. 26Adressaten der Rechtsakte der Union
  28. Art. 27Berufsgeheimnis
  29. Art. 28Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestufte sensible Informationen
  30. Art. 29Durchführung
  31. Art. 30Anhänge und Anlagen
  32. Art. 31Räumlicher Geltungsbereich
  33. Art. 32Übergangsregelungen
  34. Art. 33Inkrafttreten
  35. Art. 34Änderungen und Kündigung
  36. Anhang I: Rechtsakte im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum

  37. Anhang I: Rechtsakte im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum
  38. Anhang I: Rechtsakte im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum (Teil 2)
  39. Anhang I: Rechtsakte im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum (Teil 3)
  40. Anhang II: Anwendung von Artikel 9 des Protokolls zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums

  41. Art. 1Liste der Tätigkeiten der Agenturen, Informationssysteme und anderen Tätigkeiten der Union, an die die Schweiz einen Finanzbeitrag leistet
  42. Art. 2Zahlungsbedingungen
  43. Art. 3Anpassung des Finanzbeitrags der Schweiz an Agenturen der Union angesichts der Durchführung
  44. Art. 4Übergangsregelungen
  45. Anlage 1: Schiedsgericht

  46. Kap. I–IIEinleitende Bestimmungen; Zusammensetzung des Schiedsgerichts
  47. Kap. IIISchiedsverfahren
  48. Kap. IV–VSchiedsspruch; Schlussbestimmungen
  49. Art. 1
  50. Anlage 2: Vorrechte und Befreiungen der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

  51. Art. 2
  52. Art. 3
  53. Art. 4
  54. Art. 5
  55. Art. 6
  56. Art. 7
  57. Art. 8
  58. Art. 9
  59. Art. 10
  60. Art. 11
  61. Art. 12
  62. Art. 13