Protokoll Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 634

Art. 25 – Inkrafttreten und Durchführung der Rechtsakte der Union

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 16

Inkrafttreten und Durchführung der Rechtsakte der Union

Die Bestimmungen der in dieses Protokoll integrierten Rechtsakte der Union über deren Inkrafttreten und Durchführung sind für die Zwecke dieses Protokolls nicht relevant.

Für die Schweiz ergeben sich die Fristen und Daten für das Inkraftsetzen und die Durchführung der Beschlüsse zur Integration von Rechtsakten der Union in das Protokoll aus Artikel 13 Absatz 8 und Artikel 14 Absatz 5 sowie aus den Bestimmungen betreffend Übergangsregelungen.

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