Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.9.6.1 Auswirkungen auf den Bund

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 908

11. Kapitel: Aufhebung eines anderen Erlasses

Art. 94

Das LMG vom 20. Juni 2014 wird aufgehoben.

Aus der erforderlichen Totalrevision des Lebensmittelrechts resultiert anfänglich ein personeller Mehraufwand. Anschliessend ergeben sich aufgrund der Anwendung von neuem EU-Recht im Geltungsbereich des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit gegenüber heute Einsparungen bei der Rechtsetzung. Weiter ergeben sich Einsparungen dadurch, dass Prozesse wie Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel833 oder gesundheitsbezogene Angaben834 künftig von der EFSA und der Europäischen Kommission wahrgenommen werden.

Diesen Einsparungen stehen neue Aufgaben und entsprechend Aufwände gegenüber. Es kann erst im Rahmen der Umsetzung auf Verordnungsstufe präzise abgeschätzt werden, welchen Aufwand die neuen Aufgaben ergeben im Vergleich zu den Aufgaben, die durch das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit wegfallen.

2023 wurde eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführt, die einzelne Punkte des vorliegenden E-LMG betrifft, namentlich die Kontrolle des Online-Handels, die Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität sowie die dynamischen Verweise auf EU-Recht im Schweizer Recht (s. Art. 57 Abs. 3 E-LMG). Daraus ging hervor, dass die Regelung des Online-Handels beim BLV einen geringen Mehraufwand generiert aufgrund der Weiterleitung von Informationen zu nicht konformen ausländischen Online-Shops. Die Neuregelung zum Lebensmittelbetrug wird beim BLV einen personellen Mehraufwand ergeben für die Koordination der Kantone und allfälliger Massnahmen. Der effektive Aufwand ist von der Anzahl der gemeldeten Betrugsfälle abhängig. Bei den dynamischen Verweisen kommt die RFA zum Schluss, dass relevante Einsparungen beim administrativen Aufwand des BLV erzielt werden können. 832 833 AS 2017 249; 2020 2743; 2021 240; 2024 457 Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission, ABl. L 327 vom 11.12.2015, S. 1, geändert durch Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019, ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1.

834 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, ABl. L 304, 22.11.2011, S. 18.

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