Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.9.6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 910

Durch das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit wird in dessen Geltungsbereich sichergestellt, dass der Gesundheitsschutz in der Schweiz stets auf demselben Niveau sein wird wie in den Nachbarstaaten. Zudem erfolgt aufgrund der Teilnahme an den entsprechenden Informationssystemen der EU eine raschere Information bezüglich nicht sicherer und gesundheitsgefährdender Produkte, welche vom Markt genommen werden müssen.

Aktuell ist der Gesundheitsschutz in der Schweiz nicht immer auf demselben Niveau wie in der EU, da die in den EU-Erlassen verankerten neuen Höchstwerte oder andere für den Gesundheitsschutz relevante Vorschriften häufig erst Monate nach deren Anwendung in der EU ins schweizerische Recht übernommen werden. Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Online-Handel an diejenigen im physischen Verkauf ist positiv. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig vom Verkaufskanal gleich gut geschützt sind. Der verbesserte Informationsaustausch zwischen den Behörden ermöglicht gezieltere Kontrollen und hilft mit, Verstösse gegen die Lebensmittelgesetzgebung besser zu bekämpfen.

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