Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.2 Ausgangslage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 817

Zwischen der Schweiz und der EU werden jedes Jahr Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden Franken gehandelt. Die EU ist auch bei den Agrarerzeugnissen die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: Im Jahr 2024 gingen 51 % der Exporte in die EU, 73 % der Importe stammten aus der EU. Leider kommt es auch bei Lebensmitteln immer wieder zu Fälschungen oder Betrug und es gelangen nicht sichere, gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt. Um die Sicherheit von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln langfristig zu gewährleisten und die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen und Betrug zu schützen, ist es ein Anliegen der Schweiz, im Bereich der Lebensmittelsicherheit enger mit der EU zusammenzuarbeiten. Über die gesamte Lebensmittelkette soll ein umfassender gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen werden. Der Begriff der Lebensmittelkette umfasst dabei die rechtlichen Aspekte hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Futtermittel, Saatgut und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die auf der Basis des Landwirtschaftsabkommens bereits bestehende enge Zusammenarbeit in den Bereichen Pflanzengesundheit, Futtermittel und Saatgut sowie im gemeinsamen Veterinärraum betreffend den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschliesslich Lebensmittel tierischer Herkunft soll weitergeführt und gestärkt werden. Die Bereiche Pflanzenschutzmittel und nichttierische Lebensmittel kommen neu dazu. Das erweiterte Abkommen deckt damit den überwiegenden Teil des Handels mit Agrargütern mit der EU ab. Die erleichterte Binnenmarktbeteiligung für die Schweizer Lebensmittelproduzentinnen und produzenten und die engere Zusammenarbeit bei neuartigen Lebensmitteln stärken den Standort Schweiz.

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