Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.3.1 Zielsetzung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 817

Die Schweiz und die EU hatten bereits 2008 Verhandlungen für eine engere Zusammenarbeit unter anderem im Bereich der Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Diese Verhandlungen konnten nie abgeschlossen werden. Im Rahmen der exploratorischen Gespräche (s. Ziff. 1.3.1) kamen die Schweiz und die EU zum Schluss, die Verhandlungen zur Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens im Bereich Lebensmittelsicherheit wieder aufzunehmen. Dabei sollten die neuen institutionellen Elemente auch im Landwirtschaftsabkommen verankert werden.

Die Verhandlungsziele der Schweiz wurden im Verhandlungsmandat vom 8. März

2024 festgelegt: Im Bereich Lebensmittelsicherheit strebte die Schweiz eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Landwirtschaftsabkommens auf die gesamte Lebensmittelkette an. Die Ausweitung zielte darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und den Marktzugang durch einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zu verbessern. Die Ziele sahen weiter vor, dass die bestehenden Ausnahmen des Landwirtschaftsabkommens – unter anderem das Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut und das Tiertransitverbot – erhalten bleiben. Neue Ausnahmen zur Absicherung der Schweizer Standards, insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der neuen Technologien in der Lebensmittelproduktion, sollten im Abkommen verankert werden. Gleichzeitig sollten die neuen institutionellen Elemente für den Bereich Lebensmittelsicherheit in das Abkommen integriert werden.

Weiter zielte die Schweiz darauf ab, Zugang zu den relevanten Komitees und Arbeitsgruppen der EU, ihren Warnsystemen (u. a. Täuschungsschutz, Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF) und zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA699) zu erhalten. Die Schweiz war bereit, sich am Budget der Plattformen zu beteiligen, zu denen sie Zugang erhält, einschliesslich der EFSA und des Warn- und Kooperationsnetzes. Diese finanzielle Beteiligung sollte angemessen sein und insbesondere die Grösse der Schweizer Wirtschaft widerspiegeln. Schweizer Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten sollen von einer erleichterten Beteiligung am EU-Binnenmarkt profitieren und die Zusammenarbeit bei der Zulassung von neuartigen Lebensmitteln sollte gestärkt werden. Unternehmen, die ihre Produkte in der Schweiz und in der EU in Verkehr bringen, profitieren, weil sie sowohl in der Schweiz als auch in der EU jederzeit den gleichen Regelungen unterstellt sind. Damit erübrigen sich zum Beispiel Anpassungen der Verpackungen oder an der Rezeptur.

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