Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.9.2.1 Allgemeines

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 850

Im Rahmen der Umsetzung des bestehenden Landwirtschaftsabkommens (insbesondere in den Bereichen Lebensmittel tierischer Herkunft, Wein und Spirituosen), des mit der EG abgeschlossenen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von 753 Konformitätsbewertungen (Spielzeug) sowie in Umsetzung der vom Parlament und vom Bundesrat vorgegebenen Stossrichtung (s. Ziff. 2.12.9.1) hat die Schweiz ihr Lebensmittelrecht in den letzten Jahren fortlaufend an dasjenige der EU angepasst und dafür gesorgt, dass es nicht zu Handelshemmnissen kommt. Das Verordnungsrecht zum LMG ist heute deshalb schon weitestgehend auf das EU-Recht abgestimmt.

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