Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.11.7.6 Datenschutz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 950

Neu enthält das E-TSG zusätzlich zu den Bestimmungen zur Bearbeitung der Daten in den Informationssystemen auch Bestimmungen zur Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Ausbildung der mit der amtlichen Kontrolle betrauten Personen. Bei diesen gelten bei der Bearbeitung durch Bundesorgane ebenfalls die Grundsätze des DSG.

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