Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.11.7.3 Erlassform

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 949

Vorliegend wird ein bestehendes Bundesgesetz teilrevidiert. Die Erlassform ist beizubehalten. Zur Frage der Bündelung der Umsetzungsgesetzgebung, siehe Ziffer 4.2.3.2.

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