Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.11.6.1 Auswirkungen auf den Bund

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 946

Bei der Planung der jährlichen nationalen Überwachungs- und Tilgungsprogramme für Tierseuchen werden künftig die Kriterien des einschlägigen EU-Rechts massgebend sein. Alle Anforderungen, die in Bezug auf eine bestimmte Tierseuche festgelegt sind, müssen erfüllt werden. Zudem werden die Kriterien des einschlägigen EURechts für die Erlangung des Status der Freiheit in Bezug auf eine bestimmte Seuche gelten.

Für alle nach einschlägigem EU-Recht geregelten Tierseuchen muss ein nationales Referenzlabor benannt werden, das für die Überwachung der Diagnostik zuständig ist (s. Art. 100 der Verordnung (EU) 2017/625).

Durch die Anwendung des in das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierten EU-Rechts in der Schweiz, hat die Schweiz neu wie ein EU-Mitgliedstaat Zugang zu den Banken der EU für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien (s.

Art. 48ff. der Verordnung 2016/429). Im Gegenzug wird die MKS-Antigenbank des Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) in das EU-Netzwerk eingebettet. Schliesslich entsteht für die Schweiz eine Verpflichtung, Krisenübungen und Simulationen durchzuführen und Notfallpläne zu verwalten (s. Art. 43ff. der Verordnung 2016/429). Solche Krisenübungen wurden und werden von den Kantonen auch schon bis anhin regelmässig durchgeführt, beispielsweise Seuchenübungen im Hinblick auf 890 SR 313.0 einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest oder der Maul- und Klauenseuche. Hinsichtlich Notfallplänen wird beispielsweise ein nationaler Aktionsplan zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest für die Wildschweinpopulation auf Schweizer Gebiet vorgeschrieben (s. Art. 56 der Verordnung (EU) 2023/594891), der zusammen mit den Umsetzungsergebnissen jährlich der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorgelegt wird. Aufgrund der Anwendbarkeit des in das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierten EU-Rechts im Tierseuchenbereich ergeben sich Einsparungen bei den personellen Ressourcen. Hingegen ergeben sich aus den zusätzlichen Verpflichtungen wie Überwachungs- und Tilgungsprogrammen oder Krisenvorbereitungen Mehraufwände, die sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht genau beziffern lassen.

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