Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.11.6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 948

Die Umsetzung im Bereich der Tierseuchengesetzgebung hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.

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