Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.11.6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 947

Das ins Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierte EU-Recht sieht für gewisse Betriebe Registrierungs- und Bewilligungspflichten vor, die im Schweizer Recht nicht 891 Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605, ABl. L, 2023/594, 17.3.2023. vorgesehen sind. Künftig werden diese Bestimmungen des EU-Rechts gestützt auf das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit in der Schweiz angewendet werden. Beispielsweise werden neu Transportunternehmen die Huftiere transportieren, registrierungspflichtig sein (s. Art. 87 der Verordnung 2016/429). Diese Registrierungspflicht gilt auch für Unternehmen, die unabhängig von einem Betrieb Auftriebe durchführen (s.

Art. 90 der Verordnung 2016/429). Neue Bewilligungspflichten ergeben sich zudem in den Bereichen Aquakultur und Geflügelhaltung Weiter schreibt das einschlägige EU-Recht den Tierhaltenden vor, sogenannte «Tiergesundheitsbesuche» durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vornehmen zu lassen (s. Art. 25 der Verordnung 2016/429), die der Seuchenprävention dienen und deren Häufigkeit im Verhältnis zu den vom betreffenden Betrieb ausgehenden Risiken stehen muss. Laboratorien für die amtliche Tierseuchendiagnostik müssen künftig positive Ergebnisse von Proben aus einem EU-Mitgliedstaat – oder künftig aus der Schweiz – der Behörde des betreffenden Mitgliedstaates – oder künftig der Schweiz – melden. Für die Tierhaltenden beziehungsweise Unternehmen bedeutet die Anwendung des ins Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierten EU-Rechts eine grössere Rechtssicherheit im Handel mit der EU. Der Abbau von Handelshemmnissen stärkt den Wettbewerb und sichert die Standortattraktivität der Schweiz. Ausserdem wird eine gesicherte Beteiligung am EU-Binnenmarkt ermöglicht. Schliesslich liegt die umfassende Bekämpfung von Tierseuchen im gesamtschweizerischen Interesse. Tierleid wird verhindert und allfällige wirtschaftliche Schäden und Ausfälle, die Tierhaltende im Seuchenfall zu gewärtigen hätten, werden abgewendet. Dies wirkt sich positiv auf die Volkswirtschaft aus.

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