Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.10.1.5 Tierzucht

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 925

Die Verordnung vom 31. Oktober 2012 über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV) ist bereits weitgehend kompatibel mit dem EU-Tierzuchtrecht. Mit der 2025 abgeschlossenen Totalrevision wurden auch die Bestimmungen der Tierzuchtverordnung zum Inverkehrbringen von Zuchttieren von und nach der EU entsprechend dem einschlägigen EU-Recht ausgestaltet. Die Tierzuchtverordnung regelt schwergewichtig die Finanzhilfen des Bundes. Diese werden bestehen bleiben. Es ist also nur mit geringfügigen Änderungen der Tierzuchtverordnung zu rechnen (v.a. um Doppelspurigkeiten zu vermeiden). Am heutigen System wird sich nichts ändern.

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