Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.6.4.4 Zusammenarbeit zwischen Gerichten

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 116

Das Bundesgericht und der EuGH richten einen Dialog ein, um die einheitliche Auslegung des Rechts im Zusammenhang mit den Binnenmarktabkommen zu fördern. Sie müssen die Modalitäten dieses Dialogs gemeinsam festlegen (Art. 12 Abs. 1 IPLuftVA). Beim Dialog handelt es sich um einen Austausch «auf Augenhöhe», ohne dass eine hierarchische Beziehung zwischen Bundesgericht und EuGH besteht. Das Bundesgericht ist insbesondere weder verpflichtet noch befugt, dem EuGH Auslegungsfragen 83 James Crawford (2013): State Responsibility – The General Part. Cambridge. S. 698–699. zur Vorabentscheidung zu unterbreiten (im Gegensatz zu den Gerichten der EUMitgliedstaaten).

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