Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.2.6.9 Schlussbestimmungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 164

Das Inkrafttreten der beiden Beihilfeprotokolle ist an das Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) geknüpft. Dies wird in Artikel 10 der beiden Beihilfeprotokolle festgehalten. Artikel 11 der beiden Beihilfeprotokolle, der Bestimmungen zur Anpassung und Beendigung der beiden Beihilfeprotokolle enthält, ist wortgleich mit den entsprechenden Bestimmungen der beiden Institutionellen Protokolle zu diesen Abkommen. Es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (s. Ziff. 2.1.6.6).

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