Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.8.6.1 Verfassungsmässigkeit

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 847

Nach Artikel 80 Absatz 1 BV erlässt der Bund Vorschriften über den Schutz der Tiere. Der Bund hat in diesem Bereich eine umfassende Gesetzgebungskompetenz.

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