Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.7.2 Umsetzung des Stromabkommens im nationalen Recht

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 740

Um das Abkommen umzusetzen, sind Anpassungen des StromVG, des EnG, des BATE und des Anhangs A des bilateralen Statistikabkommens zwischen der Schweiz und der EU notwendig. Zu den Änderungen des ParlG und des RVOG siehe Ziffer 2.1.7.

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Unterabschnitte

  1. 2.11.7.2.1Marktregulierung – Grosshandelsmarkt
  2. 2.11.7.2.2Marktregulierung – Entflechtung und Endverbrauchermarkt
  3. 2.11.7.2.3Netze und Versorgungssicherheit
  4. 2.11.7.2.4Erneuerbare Energien und Statistik
  5. 2.11.7.2.5Staatliche Beihilfen