Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.7.6 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 748

In Anbetracht der volkswirtschaftlichen Kosten, welche ohne ein Stromabkommen aufgrund unsicherer Import- und Exporttransportkapazitäten entstehen können, sind die im Stromabkommen enthaltenen finanziellen Beiträge gerechtfertigt. Der Schweizer Beitrag an ACER (s. Ziff. 2.11.9.1) stellt eine Voraussetzung für den Abschluss des Stromabkommens dar, welches eine gleichberechtigte Teilnahme am EUStrombinnenmarkt ermöglicht, den Stromhandel fördert und zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität beiträgt. Der Beitrag ist keine wesentliche Zusatzbelastung für die Stromkonsumentinnen und -konsumenten dar.

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