Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.7.2.4 Erneuerbare Energien und Statistik

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 744

Bei den durch die Schweiz mit dem Abkommen übernommenen Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) besteht kein Bedarf für Anpassungen auf Gesetzesstufe. Für bestimmte Bereiche könnten aber Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig sein. Statistik Die Schweiz liefert bereits heute energiestatistische Daten an die Internationale Energieagentur (IEA) und nimmt an Arbeitsgruppensitzungen des statistischen Amts der EU Eurostat teil. Eine Datenlieferung direkt an Eurostat findet aber nicht statt. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung des EU-Strombinnenmarktes sowie zur Messung des Fortschritts bei der Zielerfüllung des Ziels für erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist eine Ausweitung der Kooperation der Schweiz mit dem Statistiksystem der EU auf den Energiebereich notwendig. Hierzu soll das bilaterale Statistikabkommen der Schweiz mit der EU über einen Entscheid des Gemischten Ausschusses zum Statistikabkommen ab Inkrafttreten des Stromabkommens um den

Teil Energie ergänzt werden.

Mit der Ergänzung erhält die statistische Zusammenarbeit mit der EU im Energiebereich eine vertragliche Grundlage, in der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt sind. Statistische Daten aus der Schweiz werden demzufolge auch aus dem Energiebereich gemäss den Vorgaben des Statistikabkommens zur Speicherung, Verarbeitung und Verbreitung an Eurostat übermittelt und als Teil der Statistik Schweiz/EU an die verschiedenen Benutzergruppen verbreitet.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Datenlieferung an Eurostat sind Anpassungen beziehungsweise Erweiterungen von bestehenden energiestatistischen Grundlagen der Schweiz notwendig. Insbesondere sind eine feinere Aufgliederung beispielsweise der Branchenstrukturen, bei den Technologien der erneuerbaren Ener gien oder zeitlich höher aufgelöste Daten zum Beispiel im Bereich des Kohleverbrauchs gefordert. Primär wird versucht, dies auf Basis bestehender Datengrundlagen und Erweiterungen bei bestehenden Datenerhebungen zu erreichen. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass auch neue zusätzliche Datenerhebungen notwendig sein werden. Es ist mit zusätzlichem personellem und finanziellem Aufwand bei den Erhebungsstellen insbesondere beim BFE zu rechnen und auch eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft aufgrund erweiterter oder neuer Datenerhebungen ist nicht auszuschliessen, soll jedoch auf ein Minimum beschränkt werden.

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