Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.7.4 Begleitmassnahmen ohne Gesetzesanpassungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 746

Bei der Umsetzung des Stromabkommens ist nicht eindeutig trennbar, was sich aus der Umsetzung des Abkommens ergibt und was Begleitmassnahmen mit und ohne Gesetzesanpassungen sind. Deswegen sind die Begleitmassnahmen in «Umsetzungsgesetzgebung» unter Ziffer 2.11.7.2 integriert.

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