Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.2.12.4 Erlassform

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 264

Die Frage der Form der zu erlassenden Rechtsakte wird in den Teilen der Botschaft behandelt, die Bestimmungen über staatliche Beihilfen enthalten (s. Ziff. 2.5, 2.6 und 2.11). Zur Frage der Bündelung der Umsetzungsgesetzgebung, siehe Ziffer 4.2.2.2 und 4.2.3.2.

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