Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.10.5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 931

Gemäss den Vorgaben der EU-Kontrollverordnung werden die Kontrollen in Betrieben in Bezug auf den Pflanzenpass und den ISPM 15-Standard (Verpackungsmaterial aus Holz) verstärkt und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Da ein Teil der Kosten für die Betriebskontrollen von den kontrollierten Betrieben getragen wird, steigt der Aufwand für die Betriebe. Beim Auftreten eines prioritären Quarantäneorganismus müssen die Kontrollen in für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassenen Betrieben (bspw. Baumschulen, Rebschulen oder Gärtnereien) auf zwei pro Jahr erhöht werden. Die Mehrkosten werden nach dem heutigen Mechanismus zwischen Bund und den kontrollierten Betrieben aufgeteilt. Wie heute wird ein Teil der Kontrollkosten also von den Betrieben über Gebühren getragen werden. Dies trägt jedoch zur Minderung der Verbreitung von Schadorganismen und der damit zusammenhängenden volkswirtschaftlichen Kosten bei. Allgemein wird den pflanzenproduzierenden Betrieben ein erleichterter Handel ermöglicht. Landwirtschaftliche Betriebe sind generell von den zusätzlichen Kontrollen nicht betroffen. Mit vermehrten stichprobenartigen Erhebungen, die sich jeweils auf bestimmte Kulturen (Hauptwirtspflanzen von zu überwachenden Quarantäneorganismen) beschränken, sollen wirtschaftliche Schäden durch neue Schadorganismen verhindert werden.

Pflanzenvermehrungsmaterial Für den Saatgutsektor und das Baumschulwesen wird eine vollständige Integration in den EU-Binnenmarkt und Rechtssicherheit erreicht. Das ist wichtig, denn Pflanzen züchtung, Saat- und Pflanzgutproduktion sind sehr spezialisierte, kapital- und zeitintensive landwirtschaftliche Zweige, die nicht isoliert vom europäischen Binnenmarkt geführt werden können. Für Pflanzenvermehrungsmaterial von Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenarten wird ein Anschluss an den EU-Binnenmarkt erreicht. Einschlägige Produzentinnen und Produzenten sind bereits im Rahmen der Pflanzengesundheit zur Ausstellung des Pflanzenpasses registriert. Kontrollen können gleichzeitig mit dem Pflanzenpass durchgeführt werden. Bei Forstbaumschulen werden Kontrollen durch den Bund eingeführt, die jährlich zu einem finanziellen Mehraufwand von 5 000 bis

7 000 Franken pro Jahr führen.

Pflanzenschutzmittel Die Integration der Schweiz in das nach Zonen unterteilte Zulassungssystem der EU wird die Arbeit der Unternehmen erleichtern, die ihre Pflanzenschutzmittel in der Schweiz in Verkehr bringen wollen. Nach dem neuen Verfahren kann ein Unternehmen sein Dossier gleichzeitig in mehreren Ländern einer Zone einreichen. Die Bewertung wird sodann zugunsten aller Länder durch ein einziges als Berichterstatter bezeichnetes Land vorgenommen. Das Zulassungsverfahren ist zwar bereits heute stark harmonisiert, aber nur unilateral, was bedeutet, dass erleichterte Verfahren nur für in der EU bereits zugelassene Pflanzenschutzmittel vorgesehen sind. Somit müssen die Unternehmen dennoch ein Dossier in der Schweiz einreichen und die hiesigen Behörden ihrerseits eine Bewertung vornehmen. Für die betroffenen Unternehmen bringt die neue Regelung somit sowohl einen Zeitgewinn als auch Kosteneinsparungen mit sich (weniger Gebühren für Zulassungsverfahren). Darüber hinaus werden die Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz in Zukunft Zugang zu denselben Pflanzenschutzmitteln haben wie ihre europäischen Pendants und somit besser gerüstet sein zur Bekämpfung von Schadorganismen. Wie bereits erwähnt wird es aufgrund der Integration der Schweiz ins Zonen-System der EU jedoch notwendig sein, die Gebühren für die Zulassungsverfahren auf das in den Ländern der Zone Mitte geltende Niveau zu erhöhen. Futtermittel Mit der Anwendung des in das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierten EURechts fällt der Grundsatz der Zulassung der Produkte auf nationaler Ebene weg. Somit werden die Futtermittelindustrie und die Primärproduktion von einem rascheren und einfacheren Zugang zu den in der EU zugelassenen Produkten profitieren. Tierzucht Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

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