Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.9.2.1 Beschreibung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 682

In Bezug auf den ersten Schweizer Beitrag unter dem Beitragsabkommen wurde vereinbart, dass das Migrationsmanagement eine gemeinsame Herausforderung für beide Seiten darstellt. Mit dem Beitrag sollen jene EU-Staaten unterstützt werden, deren Strukturen für das Migrationsmanagement unter besonderem Druck stehen und/oder solche, die sich mit der Schweiz auf die Notwendigkeit einer Stärkung ihrer Migrationsgouvernanz geeinigt haben. Gemäss Anhang II des Beitragsabkommens sollen im Zeitraum 2030–2036 jährlich durchschnittlich 42 Millionen Franken für diesen Zweck bereitgestellt werden. Auch hier werden für den Verpflichtungskredit die für die Eigenmittel reservierten 5 % sowie die 2 %, die für den SEPF bestimmt sind, abzogen. Die Umsetzung des Verpflichtungskredits Migration stützt sich auf das Asylgesetz. Im Rahmen der asylrechtlichen Vorgaben können die Mittel des Verpflichtungskredits Migration für Massnahmen zur Verhinderung irregulärer Migration verwendet werden. Diese Massnahmen betreffen unter anderem die Harmonisierung der Asylverfahren und der Aufnahmebedingungen in den EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus sieht das Schweizer Recht auch Massnahmen zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration vor. Dagegen sind Massnahmen zur Grenzsicherung nicht möglich. Die Umsetzung des Verpflichtungskredits Migration erfolgt über bilaterale Mehrjahresprogramme mit Partnerstaaten, die aufgrund ihrer Bedürfnisse im Migrationsbereich ausgewählt werden. Darüber hinaus sieht das Beitragsabkommen, wie schon beim zweiten Schweizer Beitrag, die Einrichtung eines Rapid Response Fund vor, der in Krisensituationen im Zusammenhang mit unerwarteten und/oder grossen Entwicklungen im Bereich der Migration eingesetzt werden kann. Schliesslich besteht auch die Möglichkeit, sich an Finanzierungsinstrumenten zu beteiligen, mit denen Programme und Projekte in einem oder mehreren EU-Staaten unterstützt werden können. Diese verschiedenen Formen der Beiträge ermöglichen es der Schweiz, die EU-Staaten auf flexible Weise zu unterstützen und dabei der Volatilität im Migrationsbereich Rechnung zu tragen. Die Aufteilung auf die verschiedenen Formen wird im MoU zwischen der Schweiz und der EU festgelegt. Durch die Unterstützung von EU-Staaten, die eine grosse Verantwortung im Migrationsbereich haben, trägt die Schweiz zur Stärkung des Migrationsmanagements in Europa bei, wovon sie direkt profitiert. Die Schweiz vertieft so ausserdem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerstaaten und mit der EU.

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