Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.9.1.1 Thematische Ausrichtung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 674

Die Schweiz will mit dem Beitrag zur Stärkung der Kohäsion weiter zum Abbau von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den ausgewählten wirtschaftlich schwächeren Partnerstaaten und den übrigen EU-Mitgliedstaaten beitragen. Zudem möchte sie den Abbau von Ungleichheiten auch innerhalb der einzelnen Partnerstaaten fördern. Gleichzeitig ist es ein zentrales Schweizer Anliegen, die bilateralen 610 SR 193.9 Beziehungen zu diesen Ländern nachhaltig zu stärken und das Ansehen der Schweiz als vertrauenswürdige starke europäische Partnerin zu festigen. Damit setzt die Schweiz ihren erfolgreichen Ansatz fort, den sie mit dem Erweiterungsbeitrag und dem derzeit laufenden zweiten Schweizer Beitrag eingeschlagen hat. Für den Bereich Kohäsion sind gemäss Anhang II des Beitragsabkommens für die Beitragsperiode 2030–2036 durchschnittlich 308 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Für den Verpflichtungskredit werden davon die 5 % Eigenmittel und die 2 %, die für den SEPF bestimmt sind, abgezogen. Die Partnerstaaten im Bereich der Kohäsion werden gemäss dem im Beitragsabkommen festgelegten Kriterium bestimmt (weniger als

90 % des durchschnittlichen EU-BNE). Es könnte dabei im Vergleich zum zweiten Schweizer Beitrag zu Verschiebungen kommen, sollten einzelne Länder diese Schwelle über- oder unterschreiten.

Eine externe Evaluation des Erweiterungsbeitrags an die EU-10 (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern)611 hatte bestätigt, dass der im Vergleich zu den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds der EU wesentlich kleinere Schweizer Beitrag signifikante Resultate erzielen konnte. Dies erfolgte effizient, auch in Bezug auf die Begleit- und Managementkosten. Die externe Evaluation prüfte 29 Programme im Detail und bestätigte einen Mehrwert zur sozio-ökonomischen Entwicklung in den Zielregionen. Ausserdem bestätigte die Evaluation die positiven Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen der Schweiz zu den Partnerstaaten sowie gestärkte Partnerschaften zwischen Organisationen der beiden Länder und erhöhte wirtschaftliche Opportunitäten für Schweizer Unternehmen. Die EFK anerkennt in ihrem Bericht 24414612 zur Querschnittsprüfung über die Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags eine stärkere thematische Fokussierung und die bewusste Reduzierung der Anzahl Programme. Gleichwohl empfiehlt sie eine noch gezieltere Ausrichtung künftiger Beitragsmittel auf klar definierte Schwerpunkte und die Planung und Umsetzung grösserer Programme. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen wurden in Anhang II des Beitragsabkommens im Hinblick auf den ersten Beitrag für die Kohäsion vier breite Themenbereiche festgelegt, in denen die Umsetzung erfolgen soll:

– inklusive menschliche und soziale Entwicklung;

– nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung;

– ökologischer Wandel;

– Demokratie und Partizipation.

Die detaillierten inhaltlichen Spezifitäten sollen zeitnah vor der Umsetzung bestimmt werden, wobei die Schweiz ihre Prioritäten und strategischen Interessen einbringen wird. Die konkreten Themen werden nach Inkrafttreten des Beitragsabkommens in einem MoU mit der EU festgehalten. Sie werden anschliessend in die länderspezifischen Umsetzungsabkommen mit den Partnerstaaten eingebracht. Die unterschiedli611 Abrufbar unter: www.eda.admin.ch> EDA > Publikationen > Evaluation zum Erweiterungsbeitrag 2015: Das Wichtigste in Kürze.

612 Abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Berichte > Querschnittsprüfung über die Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (EFK-24414). chen Ziele und Aktivitäten, die mit den einzelnen Partnerstaaten vereinbart werden, sollen sich in die strategischen Prioritäten der Länder und der EU einfügen. Gleichzeitig wird ein Austausch in Bezug auf die entsprechenden sektoriellen Aussenpolitiken oder die eigenen innerstaatlichen Erfahrungen der Schweiz angestrebt. Zudem sollen auch im nächsten Beitrag Partnerschaften mit kompetenten Schweizer Akteuren in allen vier thematischen Bereichen gezielt einbezogen und unterstützt werden (s. Ziff. 2.10.7.4).

Inklusive menschliche und soziale Entwicklung Die Gesundheitssituation der Bevölkerung ist in den wirtschaftlich schwächeren Ländern der EU deutlich schlechter und die Lebenserwartung tiefer als in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Der demografische Wandel der Bevölkerung, die hohe Prävalenz von nichtübertragbaren Krankheiten sowie die Abwanderung von Fachkräften (insb. auch im Gesundheitssektor) stellen die Länder seit Jahren vor erhebliche Herausforderungen. Im Vordergrund stehen Vorhaben zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens wie die Verbesserung der medizinischen Grundversorgung, die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitspersonal, der Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention und ähnliche systemische Fragen. Ausserdem soll die Inklusion von sozial Schwachen und Benachteiligten sowie Migrantinnen und Migranten gezielt gefördert werden, zum Beispiel über Gesundheits- und Sozialdienste für ältere Menschen und Kinder sowie Angehörige von Minderheiten. Die Programme zur Unterstützung der Roma sollen fortgesetzt werden. Diese Bevölkerungsgruppe lebt oft unter prekären Bedingungen. Deren Teilhabe am gesellschaftlichen Entwicklungsprozess soll auf verschiedenen Ebenen gefördert werden. Auch die Stärkung der staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen gegen Menschenhandel soll fortgeführt werden. Nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung Aufbauend auf den Programmen des Erweiterungsbeitrags und des zweiten Schweizer Beitrags werden auch im nächsten Beitrag Programme zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung umgesetzt. Die Festigung offener Märkte und die Schaffung von Arbeitsplätzen dienen als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Dabei wird es vor allem um strukturelle und institutionelle Fragen gehen. Infrastruktur und innerstaatliche Dienstleistungen sollen langfristig finanziert werden können, womit auch das Investitionsklima gefestigt wird. Weiterhin zählt die Berufsbildung zu den Prioritäten, insbesondere die Schaffung von Perspektiven für junge Menschen und die Ausbildung von Fachkräften. Daneben stehen die Forschung und der Zugang zur externen Finanzierung für Mikrounternehmen und KMU im Vordergrund. Ein weiteres Thema kann fallweise die Stärkung der Sozialpartnerschaften in den Partnerstaaten sein. Schweizer Akteure wie Bildungsinstitutionen sowie Berufsverbände und Dachorganisationen der Wirtschaft sollen in die Aktivitäten einbezogen werden, um die Vermittlung der erforderlichen Expertise und den direkten Austausch von Erfahrungen zu gewährleisten. Im Vordergrund steht ein praxisnaher Bezug zum Arbeitsmarkt. Zur Stärkung der Forschung und Innovation sollen einerseits die angewandte Forschung und die Leistungsfähigkeit (Exzellenz) von Forschungszentren mit dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gefördert werden, insbesondere durch die konkrete Anwendung der Forschungsresultate durch die Unternehmen. Anderer seits sollen die Forschungslandschaft und die Institutionen in den EU-Ländern gestärkt werden. Dabei kann auf den erfolgreichen Forschungspartnerschaften und akademischen Austauschprogrammen mit Schweizer Hochschulen aus dem Erweiterungsbeitrag und dem zweiten Schweizer Beitrag aufgebaut werden. Ökologischer Wandel Die Schweiz hat sich schon mit dem Erweiterungsbeitrag und dem zweiten Schweizer Beitrag stark im Umweltbereich engagiert. Dies ist auch in der Beitragsperiode 2030–

2036 vorgesehen, zumal die Nachfrage in den Partnerstaaten gross ist und die Schweiz über profundes Wissen und entsprechende Erfahrungen verfügt, die für die Kooperation genutzt werden können. Die Programme zum Schutz der Umwelt und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels werden einen substanziellen Teil der Programme in diesem Themenbereich umfassen. Dazu kommen Projekte zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und zur Reduktion von Schadstoffemissionen. Mit den Massnahmen sollen insbesondere auch die Lebensqualität der Bevölkerung verbessert, negative Auswirkungen auf die Gesundheit gemindert und die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden.

Aus heutiger Perspektive stehen folgende Felder im Fokus: Klimaschutz und Reduktion von Treibhausgasen dank Energieeffizienz und erneuerbaren Energien; Verminderung weiterer Luftschadstoffe; konzeptionelle und technische Förderung des öffentlichen Verkehrs; verbesserte Infrastruktur und Innovation bei Trinkwasser und Abwasser, Abfall und Entsorgung sowie der Schutz von Gewässern und Landschaften und der biologischen Vielfalt. Dabei sollen wo sinnvoll innovative Lösungen gefördert werden, in denen Schweizer Expertise aus der Forschung und deren Anwendungsgebiete beigezogen werden können. Zentral ist, dass die lokalen und die diversen institutionellen Interessengruppen umfassend einbezogen werden. Insgesamt wird eine Mischung aus modernen innovativen Lösungen sowie Projekten in weniger wohlhabenden strukturschwachen Regionen angestrebt.

Demokratie und Partizipation Durch die Förderung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger soll deren Mitwirkung bei der Entwicklung ihres Landes und so die Stärkung demokratischer Strukturen und Prozesse unterstützt werden. Verschiedene Formen von Bürgerengagement (Verbände, Bürgerinitiativen, Interessensgruppen, NGO) sowie die Medien spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung pluralistischer Strukturen und bei der Einbeziehung der Bürgeranliegen in politische Entscheidungsprozesse. Dank ihrer Vertrautheit mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger können zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen (NGO) staatliche Stellen bei der Erbringung von Dienstleistungen ergänzen, namentlich im Umwelt- und Sozialbereich. In allen Themenbereichen, insbesondere bei der Stärkung von demokratischen Prozessen, sollen Kapazitäten in dezentralen Strukturen (Regionen, Gemeinden) gestärkt, Korruption bekämpft und Rechenschaft und Transparenz gefördert werden.

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