Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.9.2.3 Thematische Ausrichtung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 684

Unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags und der Ziele des Verpflichtungskredits Migration sollen insbesondere die folgenden Bereiche finanziell unterstützt werden: 616

– Asylverfahren: Die Zusammenarbeit betrifft namentlich die Registrierung der Asylsuchenden und die Durchführung des Asylverfahrens. Zum Beispiel könnten die Erkenntnisse des SEM aus der Revision des Asylgesetzes 2019 sowie die erfolgten Anpassungen bei den Verfahren mit anderen europäischen Staaten geteilt werden.

– Unterkünfte für Schutzbedürftige: Die von den Migrationsbewegungen besonders betroffenen EU-Staaten sollen bei der Betreuung der Migrantinnen und Migranten unterstützt werden. Dazu sollen insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten geeignete Infrastrukturen bereitgestellt werden. Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags wurden bereits mehrere Strukturen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende finanziert.

– Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration: Die Schweiz verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse in diesem Bereich, der in vielen europäischen Ländern Bestandteil der Migrationspolitik ist. Der Erfahrungsaustausch und die Finanzierung von Programmen für eine freiwillige Rückkehr in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den zuständigen internationalen Organisationen sind deshalb ein möglicher Kooperationsbereich.

– Integration von Schutzbedürftigen: Integrationsmassnahmen tragen dazu bei, die Situation der Betroffenen vor Ort zu verbessern, und können so die irreguläre Primär- oder Sekundärmigration verhindern. Bei der Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags bestand seitens der Partnerstaaten ein starkes Interesse am Schweizer Integrationsmodell. Da das Thema Integration im weiteren Sinne über den Verpflichtungskredit Kohäsion abgedeckt wird, ist in diesem Bereich eine enge Koordination zwischen den beiden Krediten vorgesehen, namentlich in Staaten, in denen beide Verpflichtungskredite zum Tragen kommen. Medienmitteilung dazu abrufbar unter: www.news.admin.ch/de/nsb?id=84791.

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