Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.2 Ausgangslage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 639

Der Schweizer Beitrag ist seit vielen Jahren Teil des bilateralen Wegs. Die Schweiz beteiligt sich mit dem Erweiterungs- beziehungsweise Kohäsionsbeitrag seit 2007 und dem zweiten Schweizer Beitrag seit 2019 an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Partnerstaaten des Erweiterungsbeitrags in der Höhe von einer Milliarde Franken waren ursprünglich die 2004 beigetretenen zehn EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (EU-10). Der Erweiterungsbeitrag wurde nach ihrem EU-Beitritt 2009 auf Bulgarien und Rumänien (257 Mio. CHF) und 2014 auf Kroatien (45 Mio. CHF) ausgeweitet. Der zweite Schweizer Beitrag ab 2019 ist mit insgesamt 1,302 Milliarden Franken gleich hoch wie der Erweiterungsbeitrag. Partnerstaaten im Bereich Kohäsion sind dieselben 13 Länder. Dazu kam ein Fokus auf die Bewältigung von Herausforderungen im Migrationsbereich in jenen EUMitgliedstaaten, die einem besonderen Migrationsdruck ausgesetzt sind, wie beispielsweise Italien und Griechenland. Die Kohäsionspolitik ist ein zentraler Politikbereich der EU. Sie umfasst verschiedene Instrumente, darunter den EU-Kohäsionsfonds, und macht im langfristigen EUBudget – dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – für die Jahre 2021–2027 mit

392 Milliarden Euro fast einen Drittel aus.587 Aus Sicht der EU sind die Anstrengungen zur Förderung der Kohäsion zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen untrennbar mit der Schaffung des Binnenmarktes verbunden. Dementsprechend fordert die EU eine Beteiligung an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten auch von jenen Ländern, die aufgrund ihrer Abkommen mit der EU am Binnenmarkt teilnehmen. Daher leisten auch Norwegen, Island und Liechtenstein entsprechende Beiträge (derzeit rund 440 Mio. CHF pro Jahr) im Rahmen ihrer Beteiligung am EWR, nicht aber jene Länder, deren Beziehungen zur EU auf einem reinen Freihandelsansatz beruhen. Die Schweiz stärkt mit dem Schweizer Beitrag ihre bilateralen Beziehungen zu den Partnerstaaten und fördert die Kohäsion, die ein wesentliches Element für Stabilität und Sicherheit in Europa ist. Die Beiträge werden grundsätzlich direkt mit den Partnerstaaten umgesetzt. Dabei kann die Schweiz unter Berücksichtigung ihrer strategischen Interessen eigene thematische Schwerpunkte einbringen (z. B. Forschung, Migration, Energie). Gleichzeitig achtet sie darauf, dass ihre Unterstützung komplementär zu den in den Partnerstaaten bestehenden Massnahmen wirkt. Die Schweiz kann zudem Schweizer Projektpartner einbeziehen, die zur Qualität der unterstützten Programme beitragen und die bilateralen Beziehungen auf sektorieller und regionaler Ebene stärken. Dies fördert die wirtschaftliche und soziale Vernetzung zwischen der Schweiz und den Partnerstaaten.

Mit Blick auf die exploratorischen Gespräche mit der EU hatte der Bundesrat am

23. Februar 2022 seine Bereitschaft erklärt, im Rahmen des Paketansatzes eine Verstetigung des Schweizer Beitrags zu prüfen. Gestützt auf die exploratorischen Gespräche haben sich die Europäische Kommission und die Schweiz im Common Understanding vom 27. Oktober 2023 darauf verständigt, dass die Grundlage für einen regelmässigen, gemeinsam vereinbarten und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten geschaffen werden soll. Dabei soll auch auf wichtige gemeinsame Herausforderungen reagiert werden. Der neue rechtsverbindliche Mechanismus soll für den nächsten MFR der EU bereit sein. Zudem soll eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und dem Inkrafttreten des rechtsverbindlichen Mechanismus das Niveau der Partnerschaft und der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in diesem Zeitraum angemessen widerspiegeln.588

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