Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.9.2.2 Umfeld

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 683

Als der Bereich Migration im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags zu einer Priorität erklärt wurde, herrschte eine Situation, die sich bis heute nicht grundlegend geändert hat. Das Migrationsmanagement wird auch in den kommenden Jahren eine grosse Herausforderung darstellen, insbesondere aufgrund der Konflikte in mehreren Regionen der Welt, des Klimawandels oder ganz allgemein des Ringens um Einfluss unter den Grossmächten. In den Jahren 2023 und 2024 verzeichneten mehrere EUStaaten und die Schweiz den höchsten Stand an Asylanträgen seit den Jahren 2015 und 2016, die durch besonders starke Migrationsbewegungen gekennzeichnet waren. Der Konflikt und die Spannungen im Nahen Osten sowie der russische Angriffskrieg in der Ukraine sind Faktoren, die sich unmittelbar auf die Migration nach Europa auswirken. Obwohl sich die Routen ändern, bleiben zudem die Migrationsbewegungen vom afrikanischen Kontinent über das Mittelmeer und den Atlantik nach Europa auf einem hohen Niveau.

Vor diesem Hintergrund haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Mai 2024 auf den neuen Migrations- und Asylpakt geeinigt. Diese Reform der europäischen Migrationspolitik zielt darauf ab, das europäische Asylsystem und die Resilienz der EU gegenüber der irregulären Migration zu stärken. Der EU-Pakt wird im Juni 2026 in Kraft treten und sich massgebend auf das Migrationsmanagement in Europa auswirken. Mit dem neuen Pakt wird im EU-Recht zum ersten Mal ein obligatorischer Solidaritätsmechanismus verankert. Über diesen Mechanismus unterstützen sich die EUMitgliedstaaten gegenseitig, um Staaten mit starkem Migrationsdruck zu entlasten. Eine Teilnahme der assoziierten Staaten, darunter die Schweiz, ist auf freiwilliger Basis möglich. Ausserdem unterstützt die EU die Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), um unter anderem die Aufnahmebedingungen von Migrantinnen und Migranten, die Bearbeitung von Asylgesuchen und die Umsetzung von Rückführungen zu verbessern. Auch ein Teil des Beitrags der EFTA/EWR-Staaten wird zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa für Projekte im Migrationsbereich eingesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die aus dem Schweizer Beitrag finanzierten Massnahmen im Bereich Migration und die Massnahmen, die im Rahmen von Programmen der EU und der EFTA/EWR-Staaten durchgeführt werden, komplementär sind. In diesem Zusammenhang hat das Parlament am 26. September 2025 beschlossen615, dass der Bundesrat zur Umsetzung der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus des Migrationsund Asylpakts Mittel einsetzen kann, die bereits mit der Europäischen Union im Rahmen der Beiträge an die EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Der Bundesrat wird 614 Informationen zum Migrations- und Asylpakt abrufbar unter: www.sem.admin.ch > Internationales & Rückkehr > Zusammenarbeit EU/EFTA > EU-Migrations- und Asylpakt.

615 BBI 2025 2902 diese Möglichkeit mit den relevanten Akteuren prüfen und das weitere Vorgehen festlegen. Der Verpflichtungskredit Migration ist auch vor dem Hintergrund der Erweiterung des Schengen-Raums zu sehen, dem Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2025 vollständig beigetreten sind. Die Zahl der Staaten, die Verantwortung für die Kontrolle der EU-Aussengrenzen übernehmen, wird dadurch grösser, was auch die Anforderungen an das Migrationsmanagement in den betroffenen Ländern erhöht.

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