Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 665

Für die Umsetzung des Beitragsabkommens ist ein neues Bundesgesetz über die Beiträge der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa (KoBG) notwendig. Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, welches als Grundlage für den Erweiterungsbeitrag und den Kohäsionsteil des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten gedient hat, war befristet und ist per

31. Dezember 2024 ausgelaufen. Neu basiert der Schweizer Beitrag auf dem Beitragsabkommen mit der EU. Das KoBG spezifiziert daher jene innerstaatlichen Aspekte, die für die Umsetzung der auf dem Beitragsabkommen basierenden Beiträge zur Stärkung der Kohäsion in Europa notwendig sind. Gestützt auf das Gesetz soll eine Verordnung die verwaltungsinterne Organisation und Koordination regeln. Gemäss dem Beitragsabkommen kann im Rahmen des Schweizer Beitrags neben der Stärkung der Kohäsion auch auf andere wichtige gemeinsame Herausforderungen reagiert werden. Für den ersten Beitrag unter dem Beitragsabkommen 2030–2036 wurde erneut das Thema Migration als wichtige gemeinsame Herausforderung festgelegt (s. Anhang II des Beitragsabkommens). Die Beiträge für Unterstützungsmassnahmen im Bereich Migration stützen sich wie bisher auf das Asylgesetz vom 26. Juni

1998 (AsylG). Auch in Zukunft sollen Beiträge zur Bewältigung anderer wichtiger gemeinsamer Herausforderungen (z. B. Migration) auf eine separate Gesetzesgrundlage abgestützt werden.

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Unterabschnitte

  1. 2.10.7.1Umsetzungsgesetzgebung
  2. 2.10.7.2Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
  3. 2.10.7.3Umsetzungsfragen
  4. 2.10.7.4Stärkung von Schweizer Partnerschaften