Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.10.6.1 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 618

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf Artikel 1 Absatz

1 des Bundesbeschlusses über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Jahr 2027 der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmung eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht. Zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Horizon Europe hat das Parlament am 16. Dezember

2020 die nötigen Verpflichtungskredite für die laufende Programmperiode bereits bewilligt.

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