Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.8 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Umsetzungserlasses

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 601

Die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm Erasmus+ im Jahr 2027 wird mit Artikel 1 des Umsetzungserlasses beantragt.

Gemäss Absatz 1 beträgt der Verpflichtungskredit 192,6 Millionen Franken. Absatz 2 regelt die Aufteilung auf die verschiedenen Verpflichtungskredite. Der grösste Teil soll für den Pflichtbeitrag für die Assoziierung an Erasmus+ gemäss EUPA eingesetzt werden (176,8 Mio. CHF inkl. einer Reserve von 16,5 Mio. CHF). Für nationale Zusatzkosten, namentlich den Betrieb der nationalen Agentur und weitere Begleitmassnahmen, sind 15,8 Millionen Franken vorgesehen. Sollte das Parlament die Finanzierung für eine Assoziierung an Erasmus+ ablehnen, wird die bisherige «Schweizer Lösung» weitergeführt. Den entsprechenden Budgetrahmen hat das Parlament im Rahmen seiner Beratung zur BFI-Botschaft 2025–2028 am 24. September 2024 festgelegt (Art. 1 des Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische 549 Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028 ). Um die Weiterführung der «Schweizer Lösung» sicherzustellen, müsste jedoch der entsprechende Verpflichtungskredit per Bundesbeschluss bis 2028 verlängert und um den Betrag erhöht werden, den das Parlament für die Jahre 2027 und 2028 einsetzen will. Zahlungsseitig würden die aktuell für den Pflichtbeitrag für Erasmus+ eingestellten Mittel stattdessen (teilweise) für die Weiterführung der «Schweizer Lösung» eingesetzt.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.