Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.3.1 Zielsetzung für EU-Programme im Allgemeinen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 582

Das Ziel der Schweiz im Rahmen der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) war es, ein Programmabkommen abzuschliessen, das die Grundlage für eine systematischere Teilnahme an EU-Programmen von Schweizer Interesse darstellt. Gleichzeitig wurde angestrebt, die Protokolle für diejenigen EU-Programme zu verhandeln, bei denen sich die Schweiz, soweit möglich, in der Programmgeneration 2021–2027 beteiligen will, das heisst für Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe und Erasmus+, sowie für das Gesundheitsprogramm EU4Health (s.

Ziff. 2.13).

Zu den weiteren Programmen, bei welchen eine Assoziierung möglich ist, gehören unter anderen das Rahmenprogramm der EU zur Förderung des europäischen Kulturund Kreativsektors für den Zeitraum 2021–2027, «Creative Europe». Der Bundesrat hat sein Interesse an einer Teilnahme an den Kulturprogrammen der EU wiederholt bekräftigt und zuletzt im Rahmen der Kulturbotschaft 2025–2028 ausgewiesen. Aufgrund der dafür notwendigen Gesetzesangleichungen war die Teilnahme in der laufenden Programmgeneration nicht Gegenstand der Verhandlungen. Ebenfalls nicht Gegenstand der Verhandlungen war die Teilnahme der Schweiz an zukünftigen EU-Programmen. Während das EUPA die Grundlage für eine solche darstellt, muss die Schweiz für jede Programmgeneration die Protokolle mit den spezifischen Bedingungen für die Assoziierung neu verhandeln. Dabei kann sie jeweils auch neu beurteilen an welchen für Drittstaaten zugänglichen Programmen sie sich assoziieren möchte. Das Parlament kann sich im Rahmen der Finanzierungsbotschaften für die einzelnen Programmteilnahmen zu einer Assoziierung äussern und darüber entscheiden.

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