Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.2.7.2 Verhältnis der Genehmigungsbeschlüsse über den Stabilisierungsteil des Pakets Schweiz–EU und über das Stromabkommen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 165

das Stromabkommen Weil das Stromabkommen nicht im Stabilisierungsteil des Pakets Schweiz–EU enthalten ist und in einem separaten Bundesbeschluss vorgelegt wird, enthält der EBHÜG im Genehmigungsbeschluss über den Stabilisierungsteil nur die Bestimmungen zur Beihilfeüberwachung im Geltungsbereich der Land- und Luftverkehrsabkommen. Alle Verweise auf den Strombereich werden durch einen Änderungserlass im

Anhang des Genehmigungsbeschlusses über das Stromabkommen ins BHÜG eingefügt. Nichtsdestotrotz wird in den folgenden Erläuterungen (insb. in Ziff. 2.2.8) die Beihilfeüberwachung im Geltungsbereich der drei Binnenmarktabkommen gemeinsam behandelt, da der Bundesrat ein gleichzeitiges Inkrafttreten des Stabilisierungsteiles und des Stromabkommens anstrebt.

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