Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.2.11.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 256

Die Vorlage könnte sich zwar theoretisch auf die Förderung der erneuerbaren Energiequellen und somit auch auf die Umwelt auswirken, da die Beihilfeüberwachung im Stromabkommen erfasst ist. Die Erfahrungen aus der EU lassen aber vermuten, dass diese Förderung grösstenteils weiterhin möglich sein sollte. Neben zahlreichen Ausnahmen im Bereich der Dekarbonisierung wurde im Stromsektor in der EU seit 2012 eine einzige Beihilfe als unzulässig beurteilt. Entsprechend wurde die Frage nach den Auswirkungen auf die Umwelt nicht vertieft untersucht. Zudem sieht das Stromabkommen Absicherungen für bestehende Förderinstrumente namentlich im Bereich der erneuerbaren Energien und die Kompensation von ökologischen Massnahmen im Zusammenhang mit der Wasserkraft vor.

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