Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.2.11.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 255

Die Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.