Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.11.2.3 Verpflichtungskredit Migration

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 698

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den Kreditbeschluss stützt sich ebenfalls auf Artikel 167 BV. Die materiellen gesetzlichen Grundlagen für die Ausrichtung der Subventionen im Migrationsbereich sind das Beitragsabkommen und das Asylgesetz (Art. 91 Abs. 7 AsylG in Verbindung mit Art. 113 AsylG sowie Art. 51 AsylV 2 und Art. 93 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 AsylG).

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